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Wir haben das Kalkulationsmodul in Investagon eine wichtige Funktion erweitert: Ab sofort können Sie verschiedene Steuervorteile direkt in Ihre Berechnungen einfließen lassen und Ihre Kunden noch transparenter und umfassender in finanziellen Fragen beraten.

Die neuen Kalkulationsmöglichkeiten im Überblick:

  • Degressive Abschreibung
  • Abschreibung nach §7b EStG
  • Restnutzungsdauer-Gutachten
  • Erhaltungsaufwand als Werbungskosten

Wir weisen hiermit ausdrücklich auf unsere AGB hin: „Weiterhin stellen die auf den Webseiten der Gesellschaft aufgeführten Informationen auch keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen.“

Degressive Abschreibung: Mehr Flexibilität bei der Steuerplanung

Mit der vorübergehenden Wiedereinführung der degressiven Abschreibung gibt der Gesetzgeber Immobilieninvestoren die Möglichkeit, in den ersten Jahren nach dem Kauf höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend zu machen.

Die Abschreibung, die bei jeweils 5 Prozent vom Restwert des Gebäudes liegt, gilt für Wohngebäude, die zwischen Ende 2023 und Ende 2029 gebaut werden oder für die in dieser Zeit ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Da der Restwert des Gebäudes jährlich sinkt, und somit auch die Höhe der Abschreibung, zeigt das Tool automatisch an, wann der optimale Zeitpunkt ist, wieder zurück zur linearen Afa zu wechseln.

Als Nutzer von Investagon können Sie diese Information jetzt direkt in Kalkulationen für Interessenten einfließen lassen: Interessiert sich Ihr Kunde für eine Immobilie, können Sie ihm detailliert aufzeigen, wie sich die degressive Abschreibung auf seine Steuerlast auswirken würde.

Dadurch erhalten Ihre Kunden eine präzisere Kalkulation und Sie können zeigen, dass Sie die finanziellen Interessen Ihrer Kunden stets im Blick haben und auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten einen sicheren Weg zum lukrativen Investment finden.

Abschreibung nach §7b EStG: Entlastung bei Baukosten

Ein weiteres wichtiges Update betrifft die Abschreibung nach §7b EStG. Investoren, die neu gebaute Wohnungen vermieten, können unter bestimmten Voraussetzungen (zusätzlich zur regulären AfA von 3 Prozent) von Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 5 Prozent der Herstellungskosten pro Jahr für maximal vier Jahre profitieren.

Voraussetzung ist unter anderem, dass diese Herstellkosten unter der gesetzlich definierten Höchstgrenze liegen und dass die Wohnungen mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Der Gesetzgeber will damit den Bau von leistbaren Mietwohnungen fördern.

Investoren können seit 2024 insgesamt bis zu 32 Prozent der Herstellungskosten in den ersten vier Jahren abschreiben. Mit der neuen Funktion in unserem Kalkulationsmodul können Sie Interessenten transparent über die neue Abschreibungsmöglichkeit informieren und ihnen zusätzliche Kaufanreize bieten.

Erhöhte AfA-Sätze durch Restnutzungsdauer-Gutachten: Präzise Kalkulation der Abschreibungsdauer

Je kürzer die Nutzungsdauer einer Immobilie, desto schneller können Eigentümer das Objekt abschreiben. Restnutzungsdauer-Gutachten helfen dabei, die Nutzungsdauer von Bestandsobjekten zu bestimmen und können dazu führen, dass die Abschreibungssätze substanziell steigen – sodass die Steuerlast Ihrer Kunden sinkt.

Das Update des Kalkulationsmoduls in der Investagon Software erlaubt es Ihnen, Ihren Kunden detaillierte Berechnungen über die zu erwartenden Abschreibungen zu liefern, die auf einem Restnutzungsdauer-Gutachten basieren.

Damit bieten Sie potenziellen Käufern genaue Informationen über die langfristigen finanziellen Vorteile einer Investition und positionieren sich als kompetenter und verlässlicher Partner für den Immobilienkauf.

Erhaltungsaufwand als Werbungskosten: Optimierung der ersten Steuererklärung

Ein oft unterschätzter, aber bedeutender Posten in der Steuerplanung für Immobilienkäufer ist der Erhaltungsaufwand. Kosten, die im ersten Jahr nach dem Erwerb einer Immobilie für notwendige Modernisierungen anfallen, können sofort als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Vorteilhaft ist somit eine Bestandsimmobilie mit separat ausgewiesener Sanierungsleistung nach Kauf anzubieten, dann kann die Sanierungsleistung in den ersten drei Jahren als Werbungskosten abgeschrieben werden und es fallen auf diesen Teil auch deutlich niedrigere Kaufnebenkosten an.

Da der Erhaltungsaufwand die Steuerlast Ihrer Kunden erheblich reduzieren kann, sollten Sie ihn in Ihren Kalkulationen berücksichtigen. Mit dem aktuellen Software-Update ist das in Investagon jetzt problemlos möglich. Zeigen Sie Ihren Kunden mit wenigen Klicks, dass sie bereits im ersten Jahr nach dem Immobilienkauf Steuervorteile genießen können.

Fazit: Bieten Sie Mehrwert mit umfassenden Steuerberechnungen

Mit den neuen Funktionen im Kalkulationsmodul von Investagon bieten Sie Ihren Kunden präzisere Kalkulationen und einen echten Mehrwert durch die Berücksichtigung aktueller steuerlicher Regelungen in den berechneten Szenarien. Sie und Ihr Vertriebsteam können so noch gezielter auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Kunden eingehen und ihnen maßgeschneiderte Angebote unterbreiten.

Die Möglichkeit, Steuervorteile direkt in die Kalkulationen einfließen zu lassen, macht Ihre Verkaufspräsentationen noch überzeugender. Sie schaffen Transparenz und Vertrauen – zwei entscheidende Faktoren, um langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

Nutzen Sie diese Neuerungen ab sofort, um Ihren Vertrieb zu optimieren und Ihre Kunden noch besser zu beraten. Sie sind noch kein Investagon Nutzer? Dann testen Sie die Software gratis und probieren Sie die neuen Berechnungsmöglichkeiten für Steuervorteile in Ruhe aus.

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