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Denkmalimmobilien berechnen

Optimieren Sie Ihre Beratung bei Denkmalimmobilien und überzeugen Sie Immobilienkäufer mit aussagekräftigen und nachvollziehbaren Berechnungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Investagon Ihren Beratungsprozess optimiert, damit Sie die Vorteile Ihrer Objekte für sich sprechen lassen können.

Steuerberechnung von Denkmalimmobilien in Investagon für Ihre Kundenberatung

Damit Immobilienkäufer eine fundierte Kaufentscheidung treffen können, brauchen sie Zahlen, Fakten und transparente Beratung. Mit der Steuerberechnung in der Software von Investagon bieten Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, ihr Investment besser zu verstehen. 

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich auf unsere AGB hin: „Die auf den Webseiten der Gesellschaft aufgeführten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine individuelle Anlageempfehlung dar. Sie sollen lediglich eine selbständige Anlageentscheidung des Besuchers erleichtern und ersetzen nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung.“ Individuelle Steuersituationen sind mit dem Steuerberater abzuklären.

Besonders Denkmalimmobilien bieten Käufern finanzielle Vorteile. Der Denkmal-Steuer-Rechner von Investagon zeigt auf einen Blick, wie sich Abschreibungen, Steuerersparnisse und Renditen auf die Kapitalanlage ihrer Kunden auswirken. Mit diesen Berechnungsmöglichkeiten lassen sich im Beratungsgespräch mit wenigen Klicks passende Antworten auf jede Investorenfrage finden. 

Besonders bei den folgenden drei Fragen, die bei der Denkmalberatung immer wieder auftauchen, liefert Investagon ohne Aufwand Klarheit für Berater und Kaufinteressenten.

Berechnen, Beraten, Objekte organisieren – alles in einem System!

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Wie hoch ist die Abschreibung bei einer Denkmalimmobilie?  

In der Investagon Software können Sie gemeinsam mit Ihrem Kunden die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Gebäude berechnen. Basis für die Kalkulation der Denkmalabschreibung sind der Gebäudeanteil, Denkmalanteil und die Kaufnebenkosten unter Berücksichtigung von Tilgungszuschüssen aus beispielsweise Förderkrediten. 

Denkmalimmobilien bieten attraktive Abschreibungsmöglichkeiten, vor allem in den ersten 12 Jahren nach der Fertigstellung. Der Denkmalanteil macht oft einen großen Anteil der Immobilie aus und kann in den ersten 8 Jahren mit 9 % jährlich abgeschrieben werden und dann weitere 4 Jahre mit 7 %. 

Dabei ist vor allem spannend, dass die AfA für den Denkmalanteil im Jahr der Fertigstellung nicht anteilig auf das Jahr gerechnet wird. Damit wird der komplette Denkmalanteil zu 100 % innerhalb von 12 Jahren abgeschrieben. Zusätzlich wird der „reguläre“ Gebäudeanteil linear mit 2 % oder 2,5 % pro Jahr abgeschrieben.  

Wie wirkt sich die Denkmalabschreibung in meiner Steuererklärung aus?

Stellen Sie Ihren Kunden verständlich dar, wie Abschreibungen sich auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auswirken und die Steuerlast verringern bzw. zu Steuererstattungen führen können. Besteht die Aussicht auf Steuervorteile, steigert dies die Attraktivität der von Ihnen angebotenen Objekte erheblich. Vor allem für (sehr) gut verdienende Kunden sind die hohen Abschreibungsmöglichkeiten sehr interessant, um die persönliche Einkommensteuer zu drücken.

Mit welcher Steuerrückerstattung kann ich pro Jahr rechnen und wie viel spare ich?

Großen Einfluss auf die Kaufentscheidung hat neben steuersenkenden Effekten auch die Frage, ob am Ende des Jahres eine Rückerstattung der bereits bezahlten Steuern winkt. 

Nutzen Sie die steuerliche Berechnung der Denkmalimmobilie in Investagon, um die Höhe möglicher Steuerrückerstattungen zu analysieren. So zeigen Sie Ihren Kunden auf, wie viel Steuern sie sparen können und wie sich  die Denkmalabschreibung auf ihre Eigenkapitalrendite auswirkt.

Berechnung, Beratung, Objektdaten – alles digital in einer Software 

Wenn Sie Denkmalimmobilien oder andere Objekte als Kapitalanlageimmobilien verkaufen, unterstützt Investagon Ihren Vertrieb vom ersten Beratungsgespräch bis zum endgültigen Kaufabschluss. 

Für die Berechnung von Steuervorteilen und Abschreibungen bietet Investagon folgende Funktionen:

  • transparente Berechnung von Denkmalimmobilien
  • flexible Definition aller Parameter wie Denkmalanteil oder Grenzsteuersatz bzw. zu versteuerndes Einkommen des Kunden
  • übersichtliche Darstellung aller Ergebnisse

Alle Berechnungen, Dokumente und Informationen sind jederzeit zentral verfügbar und können im Beratungsgespräch oder über digitale Kanäle mit den Kunden geteilt werden. 

Stellen Sie alle kaufrelevanten Finanzkennzahlen in einer übersichtlichen Ansicht zusammen, um Ihren Kunden eine fundierte und transparente Beratung zu bieten:

  • Denkmalabschreibung
  • steuerlicher Gewinn oder Verlust
  • konkrete und individuelle Steuerersparnis des jeweiligen Kunden
  • Eigenkapitalrendite und Cashflow pro Monat vor und nach Steuer

➡️ Lesen Sie die ganze Erfolgsgeschichte von McMakler

Warum transparente Denkmalberechnung für Sie und Ihre Kunden unverzichtbar ist

Der Denkmal-Steuer-Rechner von Investagon lohnt sich für Sie – damit bieten Sie

  • Transparente und nachvollziehbare Beratung zu Steuervorteilen: Ihre Kunden wissen genau, wie sich die Abschreibungen auf ihre Steuerlast auswirken.
  • Berechnungen und Finanzdaten direkt im Beratungsgespräch: Keine komplexen & fehleranfälligen Excel-Tabellen oder aufwendige manuelle Berechnungen mehr.
  • Digitale Prozesse von der Beratung bis zum Abschluss: Arbeiten Sie effizient, fehlerfrei und so modern, wie Kunden es heute von Dienstleistern erwarten.

Interessiert? Kontaktieren Sie uns und lernen Sie Investagon kennen

Erfahren Sie mehr über die Denkmalberechnung und weitere Funktionen, mit denen Investagon Ihren Vertrieb unterstützt. Unser Team steht Ihnen jederzeit für eine Beratung zur Verfügung.

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